Für Kinder

Jugendzimmer in der Familienwohngruppe im Jugendhaus Don Bosco Penzberg

Heilpädagogische Wohngruppen für Kinder

Im Jugendhaus Don Bosco gibt es vier koedukative heilpädagogische Wohngruppen für Jungen und Mädchen ab dem 3. Lebensjahr bis zum Alter von etwa 15 Jahren.

Platzzahl: max. 8 Kinder pro Gruppe
Aufnahmealter: 3-14 Jahre

 

Aufnahmegründe

Kinder ab dem 3. Lebensjahr, sowie Jugendliche mit

  • Entwicklungsrückständen,
  • Verhaltensauffälligkeiten,
  • Reifungsdefiziten,
  • Teilleistungsschwächen,
  • seelischer oder leichter körperlicher Behinderung,
  • geringen organischen und/oder cerebralen Störungen,
  • traumatischen und/oder Vernachlässigungserfahrungen (Opfer sexueller Gewalt, Misshandlung..) und den daraus folgenden sozialen und psychischen Konflikt- und Problemlagen, wenn sie zu dauerhaften hohen Belastungen geführt haben und das soziale Umfeld nicht über ausreichende Ressourcen verfügt, eine positive Entwicklung zu gewährleisten/in Gang zu bringen, oder eine weitere negative Entwicklung aufzuhalten.

Schulen

Die Kinder werden in die Schulen am Ort oder in der Umgebung (Grundschule, Mittelschule, Realschule, Gymnasium, Diagnose- und Förderschulen, Schulvorbereitende Einrichtung) integriert.

Fachpersonal

  • fünf Mitarbeitende in jeder Wohngruppe, davon 1 Gruppenleitung;
    Wohnzimmer der Familienwohngruppe im Jugendhaus Don Bosco Penzberg
  • Qualifikation: Erzieher; Diplom Sozialpädagogen; Heilpädagogen

Für die Gruppe fest zuständig ist ferner ein Diplompsychologe, ein Heilpädagoge und ein Familientherapeut, der mit Eltern und Angehörigen arbeitet.

Methodik

  • Betreuung durch pädagogische Fachkräfte erfolgt rund um die Uhr an 365 Tagen des Jahres;
  • pädagogisch klar strukturierte Wohngruppen mit definierten Zuständigkeiten;
  • intensive einzelfallspezifische Elternarbeit durch Wohngruppen und eigenen Fachdienst;
  • Elternbildungsangebote zur Verbesserung der Erziehungssituation in der Herkunftsfamilie;
  • Partizipationkonzept (siehe §8b SGB VIII) für die Bewohner (gewählte Gruppensprecher; regelmäßige Gruppensprecherrunden aller Gruppen mit eigener Satzung, Etat und festgeschriebenen Befugnissen; Kinderparlament, regelmäßiges Gruppenplenum, 2 mal jährliche Hausversammlung...);
  • Beschwerdesystem (nach §8b SGB VIII) mit regelmäßiger Schulung der Kinderrechte und kontinuierlicher Fortentwicklung;
  • Aufklärungs- und Präventionskonzepte für Mädchen und Jungen: allgemein und zur Risikominderung sexueller Gewalt;
  • reichhaltige individuelle Förder- und Therapiemaßnahmen (psychologische, heilpädagogische, kreative, motorische, sprachbezogene, sport- und freizeitorientierte);
  • eine intensive und differenzierte Arbeit mit Eltern und Angehörigen;
  • auf die Gruppe abgestimmte erlebnispädagogische Projekte;
  • ein verlaufsdifferenziertes kurz- oder langfristiges Betreuungskonzept;
  • transparente und einzelfallorientierte Dokumentation und Evaluation (vergleichbare Anamnesen und Diagnoseblätter, standardisierte heilpädagogische Verlaufsdiagnostik, gemeinsame regelmäßige Interventionsplanung/Erziehungsplanung und -Evaluation, Behandlungspläne, Entwicklungsberichte usw.);
  • jugendhilfespezifisches Qualitätssicherungsverfahren mit definierten Standards für Prozess- und Ergebnisbeurteilungen; komplette organistorische Dokumentation im Qualitätshandbuch;
  • ein transparentes und kriteriengeleitetes Konzept zur Rückführung;
  • ein flexibles ambulantes Nachbetreuungsangebot nach erfolgter Rückführung.

Freizeitangebote

eine Vielzahl von Vereinen in enger Kooperation mit unserem Haus; Wander- und Bademöglichkeiten, Fahrradtouren, Jugendzentrum, diverse Freizeitanlagen

Verlauf, Verweilzeit

Befreundete Mädchen auf Hochbett in der Familienwohngruppe des Jugendhauses Don Bosco Penzberg

In den Familienwohngruppen wird durch eine intensive, systemisch orientierte Elternarbeit eine kriterienorientierte Rückführung der Kinder in ihre Herkunftsfamilien angestrebt. Nachdem Kinder und Familien mit geringgradiger psychosozialer Problematik nicht stationär untergebracht werden, sondern andere Hilfen erhalten können, sollte nicht von einer Verweilzeit von unter zwei Jahren ausgegangen werden! Wenn eine Rückführung nicht erreichbar ist, können die Kinder in unseren Jugend-/ Außenwohngruppen und im einzelbetreuten Wohnen langfristig verselbständigt werden.