Wo bekomme ich Hilfe?

Zunächst ist es unbedingt notwendig, dass Sie schnell den Weg zu Ihrem örtlichen Jugendamt (am Landratsamt oder kreisfreie Stadt) finden. Das Jugendamt, manchmal heißt es auch „Amt für Jugend und Familie” o.ä., ist eine moderne und differenzierte Dienstleistungsbehörde, die sich auf Sie einstellt und Ihnen helfen möchte.

Sollten Sie sich dennoch unsicher fühlen, suchen Sie sich eine Begleitung, einen „Türöffner“. Vielleicht ist Ihnen eine Lehrkraft behilflich, vielleicht ein Hausarzt, eine Freundin, Bekannte oder ein Nachbarn.

Der sogenannte Hilfeplan ist sozusagen das „Herzstück” der Erziehungshilfe. Mit ihm soll schon am Anfang sichergestellt werden, dass die passende Hilfe gefunden wird und Eltern, Jugendliche und (je nach Alter) Kinder mitgestalten und aktiv an der Erreichung der Ziele mitwirken können. Sie sollten den Plan genau verstehen und wirklich hilfreich finden!

Man wird Ihnen gut zuhören, Sie umfassend beraten und über Ihre Rechte informieren. Ob eine Hilfe zur Erziehung nötig ist und welches die geeignete Form ist, wird durch die Hilfeplanung festgestellt. Dabei ist die Mitwirkung der Eltern und der Kinder und Jugendlichen vorgeschrieben, weil sie notwendig ist. So können Sie neue Sichtweisen einnehmen und verschiedene Hilfemöglichkeiten durchsprechen oder kennenlernen.

Der Hilfeplan steht und jetzt?

Die im Hilfeplan aufgestellten Ziele sollten auch Ihre sein! Achten sie darauf, dass ein Protokoll erstellt wird, in dem auch Zeiten, Ziele und Zuständigkeiten stehen. Im Gesetz ist vorgesehen, dass mehrere Fachleute an der Planung beteiligt sind, damit alle Gesichtspunkte berücksichtigt werden.

Nachdem die Eltern und die jungen Menschen über den Ablauf der Hilfeplanung informiert worden sind, wird gemeinsam besprochen, welche Probleme und welche Stärken es gibt und welche Ziele mit der Hilfe erreicht werden sollen.

Fragen Sie nach, wer auf welcher Grundlage die Entscheidung fällt! Möchten Sie andere Fachleute hinzuziehen, sagen Sie dies!

Kostengesichtspunkte allein dürfen nicht die richtige und notwendige Hilfeform verhindern, können aber u.U. Ihr Wahlrecht einschränken.

Wahl der geeigneten Hilfeform

Danach wird die geeignete Hilfeform ausgesucht. Auch hierbei haben die Eltern das Recht, mitzuentscheiden (Wunsch- und Wahlrecht). Das Ergebnis der Hilfeplanung wird protokoliert und von allen unterzeichnet.

Wird Ihr Hilfewunsch oder Ihr Anliegen abgelehnt, erbitten Sie einen schriftlichen Bescheid, gegen den Sie Rechtsmittel einlegen können, falls Sie wichtige Gründe sehen und keine andere Einigungsmöglichkeit besteht.

Das vereinbarte Ergebnis ist die Grundlage für die Gewährung der Hilfe durch das Jugendamt.

Wenn man mit dem Bescheid des Jugendamtes nicht einverstanden ist, kann man innerhalb von vier Wochen Einspruch einlegen. Wenn Sie keinen Bescheid erhalten, verlangen Sie einen.

Das ist auch möglich, wenn eine Hilfe beendet oder einschneidend geändert wird, die Sie weiterhin für nötig halten!

Haben Sie Zweifel, stellen Sie Ihr Anliegen schriftlich dar! Ein formloser Antrag (Ihre Daten, Alter des Kindes), in dem Sie schreiben, dass Sie Probleme mit ihrem Kind/Jugendlichen haben und eine Hilfe benötigen, genügt zunächst. Man wird dann zeitnah auf Sie zukommen.