Betreutes Wohnen

Was ist das?

Ein Jugendlicher oder junger Erwachsener mit Hilfe- und Unterstützungsbedarf bewohnt ein eigenes Appartement oder eine eigene Wohnung und wird ambulant mit einer bedarfsgerechten Stundenzahl von fünf bis zehn Wochenstunden von einer sozialpädagogischen Fachkraft betreut. Betreutes Wohnen soll dazu dienen die Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen in die Gesellschaft einzugliedern und ihnen die Fähigkeit zu vermitteln, die sie brauchen, um ein selbständiges Leben zu führen.

Platzzahl:

ca. fünf Plätze in Wohnungen oder Appartements am Ort oder in der näheren Umgebung.

Aufnahmealter:

Ab 18 Jahren, dies muss aber individuell entschieden werden.

Zielgruppe:

Junge Erwachsene mit Belastungen und psychischen Beeiträchtigungen, die nicht (mehr) zuhause wohnen können oder wollen und aufgrund ihres Alters und/oder ihrer Problematik nicht (mehr) in eine Wohngruppe integrierbar sind. (Abgrenzung ISE)

Ziel der Maßnahme:

Verselbständigung; Schul-Berufsabschluss, soziale Eingliederung; Einübung selbständiger Lebensführung; Vernetzung mit Hilfsangeboten vor Ort.

Praxis:

Variable Betreuung durch pädagogische Fachkräfte mit Notrufbereitschaft; Kooperation mit dem zuständigen Jugendamt; Zusammenarbeit mit allen relevanten Institutionen z.B. Jugendämtern, Schule, Arbeitsamt, Vereinen etc.; Vermittlung externer therapeutischer Unterstützung (bei Bedarf) oder anderer Hilfen.

Aufnahme:

Die Aufnahme erfolgt immer über das zuständige Jugendamt. In einem Vorstellungs- und Kennenlerngespräch werden gegenseitige Erwartungen geklärt, Ausschlusskriterien überprüft (z.B. akute psychische Krankheit, Suchtproblematik, aber auch Motivation und Mitwirkungsbereitschaft, Zustimmung zu den Rahmenbedingungen und Betreuungsregeln etc.) und der Bedarf eingeschätzt (ist das die geeignete Hilfe?). In einem sog. Hilfeplangespräch werden Ziele vereinbart, die der Förderung der Persönlichkeit, der Entwicklung beruflicher Perspektiven und der Befähigung zu selbständigen Wohnen dienen.