Merkblatt für Besucher

Wandbild Don Bosco mit Kindern im Jugendhaus Don Bosco Penzberg

Überall dort, wo viele Menschen zusammenkommen und zusammenleben, gibt es ordnende Gedanken und Regeln, die das Zusammenleben und die Bewältigung verschiedener Aufgaben erleichtern. Für die Bewohner, aber ebenso alle Gäste und Besuchende des Jugendhaus Don Bosco gelten im Haus und auf unserem gesamten Gelände die nachfolgend ausgeführten Regeln und Ordnungen.

Über allen einzelnen Bestimmungen steht die Absicht, die Bewohner zu schützen, Meinungsverschiedenheiten friedlich und zivilisiert zu lösen sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten zu wahren. Rücksichtnahme aufeinander, insbesondere auf Schwächere, und Respekt gegenüber den Mitmenschen sollen Bewohnende, Gäste und Mitarbeitende beim Umgang miteinander leiten. Das Hausrecht übt die Einrichtungsleitung oder jeder von dieser Beauftragte aus. In seiner Abwesenheit ist jeder Mitarbeitende im Haus für das ganze Haus dazu befugt. Seinen Anweisungen ist umgehend Folge zu leisten. Volljährigkeit entbindet die Betreuten nicht von der Einhaltung der Hausordnung.

Besuche können an den dafür geplanten Besuchstagen und nach Absprache durchgeführt werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir dies festlegen müssen, denn sonst wären das Gruppenleben und der Personaleinsatz schwer zu planen. Sie können diese Termine in der Regel über Monate im Voraus vereinbaren, für abweichende Wünsche finden wir meist eine Lösung! Bitte achten Sie bezüglich der Rückkehr auf genaue Zeitabsprachen, wenn Sie mit dem Kind das Haus verlassen.

An den Besuchstagen können Sie nach Absprache auch unsere Freizeit- und Besucherräume nutzen. Sie müssen das Verlassen dieser melden, damit sie wieder geschlossen werden können. Auch für Freizeitangebote außer Haus können Sie sich Anregungen geben lassen.

Beschränkungen und Besonderheiten während der Corona-Pandemie

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben, rechtlicher Anordnungen und/oder unseres Hygienekonzeptes kommt es zu speziellen Verfahrensweisen (z.B. Maskenpflicht, schriftliche Erklärungen vor Eintritt, spezielle Hygienemaßnahmen im Haus, Abstands- und Aufenthaltsvorgabe u.v.m.), Zutrittsregelungen (die Wohngruppen dürfen bis auf weiteres von Besuchern generell nicht betreten werden), bis hin zu Kontakt- und Besuchsbeschränkungen.

Besuchende müssen sich anmelden und alle hygienebezogenen Vorgaben des Personals nach einer entsprechenden Belehrung und Überprüfung (im Zweifel inklusive Fieber messen) bei Eintritt erfüllen. Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, diese Maßnahmen, die dem Schutz der Bewohnenden und Mitarbeitenden sowie der Gefahrenabwehr dienen, um- und durchzusetzen. Wir bitten Sie höflich um Ihr Verständnis, um Ihre Mitwirkung und Unterstützung.

Unklarheiten werden im Idealfall vorher telefonisch ausgeräumt und entsprechend passende Vorabsprachen getätigt. Bitte bleiben Sie an der Außentür, klingeln Sie dort und warten darauf, dass Sie von einem Mitarbeitenden abgeholt und entsprechend unterwiesen werden. Wir bitten um Verständnis, dass wir beim Vorliegen bestimmter, jeweils aktuell geltender Voraussetzungen (z.B. u.a. Aufenthalt in Risikogebiet, spezifische Krankheitssymptome, Quarantäneanordnungen oder Kontakte zu Infizierten.. etc.) oder relevanten Unklarheiten auch vorsichtshalber den Zutritt verwehren müssen!

Verhalten in den Gruppen und bei Besuchen

Bitte bringen Sie ohne Vorabsprache keine zusätzlichen Besuchspersonen mit, verhalten Sie sich in den Wohnungen ruhig und vermeiden Sie Störungen (wegen Infektionsschutz derzeit kein Zutritt). Die Mitarbeitenden werden Ihnen bei Bedarf Besucherräume zur Verfügung stellen, wo Sie ungestört sein können.

Übernachtungen

Sollten Sie bei uns übernachten wollen, ist dies nach Absprache mit den Gruppen und/oder dem Fachdienst in unserer Besucherwohnung möglich. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise und Absprachen und verlassen Sie die Räumlichkeiten so, wie Sie sie vorgefunden haben. Sie können Wohnungs- und Zimmerschlüssel erhalten, für deren Verlust Sie aber eintreten müssen. Bitte achten Sie bei Ihrem Aufenthalt auch auf sparsame Energieverwendung.

Konflikte, Probleme, Meinungsverschiedenheiten

Bitte bringen Sie Probleme und Schwierigkeiten, die Ihnen Ihr Kind anvertraut, zur Sprache. Dann können wir gemeinsam rasch an einer Lösung arbeiten. Lassen Sie sich Vorkommnisse auch umgehend von den Mitarbeitenden schildern und fragen Sie nach, wenn Unklarheiten bestehen.

Vermeiden Sie aber bitte dringend, in Gegenwart der Kinder oder in den Wohnräumen der Gruppen Meinungsverschiedenheiten auszutragen oder laut zu werden! Zur Beseitigung von Meinungsverschiedenheiten sind Gespräche in den dafür vorgesehenen Besprechungsräumen zu vereinbaren.

Essenszeiten

Frühstück wochentags ab 6.45 Uhr; Mittagessen 12-13 Uhr; Abendessen ab 18.00 Uhr. An Wochenenden und in Ferienzeiten ist die Frühstückszeit später. Bitte verzichten Sie auf Telefonate zu diesen Zeiten.

Hausaufgabenzeiten

Jeden Wochentag ist zwischen 14 und circa 15.30 Uhr eine feste Lern- und Hausaufgabenzeit. Bitte berücksichtigen Sie auch dies und vermeiden Sie Störungen. Wenn Sie sich an der Hausaufgabenerledigung beteiligen wollen, klären Sie dies bitte vorher!

Nachtruhe

In den Familienwohngruppen herrscht in der Regel ab 20 Uhr Nachtruhe, in den Jugendwohngruppen ab 22 Uhr. Bitte berücksichtigen Sie auch dies und vermeiden Sie Störungen.

Telefonate

Wir freuen uns über Ihre Anrufe, möchten Sie aber bitten, dies, wenn möglich, zu beschränken. Bitte vereinbaren Sie mit der Gruppe eine Uhrzeit für regelmäßige Anrufe, wir können dann auch dafür Sorge tragen, dass Sie ihr Kind erreichen können.

Post

Selbstverständlich kann jedes Kind Post erhalten und versenden, wie es möchte. Genauso selbstverständlich ist es, dass wir keine Post öffnen, außer es wird von den Sorgeberechtigten oder vom Vormund ausdrücklich gewünscht oder verlangt.

Parken und Anfahrt

gilt nicht für Außenwohngruppe
Bitte parken Sie bei Besuchen vor dem Haus, nicht am Hintereingang (Lieferanteneingang). Hinter der Kirche steht zudem nur 50 Meter entfernt ein großer und immer freier Parkplatz zur Verfügung. Bei Anfahrt mit dem Zug können Sie am Bahnhof den Stadtbus Linie 1 in Richtung Steigenberg verwenden und in der Wankstraße aussteigen. Der Werdenfels-Regionaltakt ermöglicht meist stündliche Anfahrten mit der Bahn. Mehr Infos

Fahrtkosten

Viele Jugendämter erstatten Ihnen nach Absprache Fahrtkosten hierher. Bitte fragen Sie bei uns nach und lassen Sie sich von den Mitarbeitenden eine Bestätigung ausstellen. Ebenso können Sie prüfen lassen, ob Fahrtkosten ggf. von Ihrer Arbeitsagentur erstattet werden können (Umgangskosten). Wir können Fahrtkosten nur ersetzen, wenn uns vorher ein entsprechender schriftlicher Genehmigungsbescheid des zuständigen Jugendamtes vorliegt, um den Sie sich selbst bemühen müssen.

Verpflegung

Für Heimfahrten von bis zu drei Tagen können Sie von uns Verpflegungsgutscheine erhalten.

Geld

Bitte verzichten Sie im Regelfall auf Geldgeschenke. Alle Kinder erhalten großzügiges Taschengeld zu ihrer Verfügung. Wenn Sie dennoch Geldbeträge schenken wollen, fragen Sie bitte vorher beim Erziehungspersonal nach.

Wertgegenstände

Für Wertgegenstände können wir keine Haftung übernehmen. Wertvolle Geräte oder Gegenstände geben Sie am besten dem Erziehungspersonal, das Sie unbedingt darüber informieren müssen.

Gespräche

Bitte suchen Sie regelmäßig das Gespräch mit uns, auch mit den Gruppenerziehenden. Ideal ist es, wenn Sie Gesprächswünsche telefonisch voranmelden, da gerade bei Abhol- oder Besuchssituationen viel Trubel herrscht und manchmal nicht genug Zeit anberaumt oder Personal eingeplant werden kann. Selbstverständlich stehen Ihnen für Terminvereinbarungen auch unsere therapeutischen Fachdienste zu Gesprächen zur Verfügung.

Aufsichtspflicht

Sobald Sie sich mit Ihrem Kind hier aufhalten und Zeit verbringen, üben Sie auch die uneingeschränkte Aufsicht aus. Denken Sie daher bitte daran, dass Sie das Kind nicht einfach im Haus herumlaufen lassen, während Sie sich woanders aufhalten!

Alkohol

Alkohol ist im Haus untersagt, darf auch nicht mitgebracht werden. Alkoholisiert wirkenden Personen verweigern wir den Besuch und verweisen sie des Hauses. Insbesondere bitten wir um Verständnis dafür, dass wir auch die Mitnahme von Kindern mit eigenem PKW (z.B. bei der Abholung) verweigern müssen, wenn wir Anhaltspunkte für Alkoholkonsum des Fahrens zu bemerken glauben, da wir ansonsten eine Gefährdung des Kindes in Kauf nehmen würden. Im Falle begründeten Zweifels sind die Mitarbeitenden gehalten, die Fahrtüchtigkeit durch die Polizei feststellen zu lassen.

Rauchen

Im gesamten Haus und auf dem Gelände darf nicht geraucht werden.

Hausrecht

Das Hausrecht übt der Einrichtungsleiter aus. In seiner Abwesenheit ist jeder diensthabende Mitarbeitende dazu befugt, Anweisungen in Ausübung des Hausrechtes auszusprechen. Das Hausrecht befugt dazu, den Aufenthalt von Besuchenden sofort durch entsprechende mündliche Anweisung auch ohne Erklärung zu beenden. Solchen Anordnungen ist unverzüglich Folge zu leisten, Haus und Grundstück sind sofort zu verlassen.

Beschwerden

Diese können Sie bei der Leitung (08856-91635) telefonisch oder schriftlich vorbringen. Wir freuen uns über jede konstruktive Rückmeldung und Kritik.