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flexible
(ambulante) Hilfen |
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Das Jugendhaus Don Bosco bietet verschiedenartige
und untereinander kombinierbare ambulante
Hilfen an.
Einen Katalog der momentan verfügbaren Leistungen und Preise
können Sie hier einsehen:
Rechtsgrundlage ist gewöhnlich §27 SGB VIII. Der
Begriff "flexibel" ist etwas irreführend, weil
alle Hilfeformen dem Primat der flexiblen Bedarfsorientierung gehorchen
sollen, d.h. auch stationäre Maßnahmen sollen und können flexibel sein
(verschiedene Gruppen- und Betreuungs- sowie Wohnformen, diverse
Verweilzeiten, Rückführung oder Verselbständigung, Integration verschiedener
Behandlungs- und Therapieformen......) Zum anderen ist ein Hilfesetting, nur weil es sich "flexible
Hilfe"nennt, noch lange nicht "flexibel". Meist
wird der Begriff als Synonym für ambulante Hilfen verwendet,
dem Sinn nach werden damit oft einfach "billige Hilfen"
gemeint. Häufig wird auch proklamiert, diese Hilfen seien "entspezialisiert",
um sich gegen die Vorwürfe defizitärer Fachlichkeit zu immunisieren.
Vernünftigerweise
sollte man mindestens von folgenden Qualitätsmerkmalen ausgehen,
wenn man eine wirkliche (i.S. von) wirksame Hilfe erwartet: |
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eine
ambulante Hilfe wird passgenau in Umfang, Methodik und Variabilität
auf einen vorher festgelegten Bedarf hin konstruiert und entwickelt,
weil eine andere geeignete Hilfe nicht verfügbar oder anwendbar
ist;
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die
Hilfe kann auf einen einzelnen, aber auch die Familie oder
ein anderes soziales Bezugssystem zugeschnitten werden;
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Kinder /Jugendlicher verbleiben in ihrem sozialen Umfeld,
das soweit möglich in die Hilfe "vernetzt" werden soll;
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es können im Verlauf der Hilfe anhand diagnostischer Standards
diverse Einzel- Gruppen- oder Familienmethoden von multiporfessionellen
Teams zielgerichtet erbracht, dokumentiert und evaluiert werden;
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die Hilfe ist pragmatisch konzipiert: z.B. auch als ambulante
Clearingmaßnahme, oder als Überbrückung der Wartezeit
vor einer stationären Aufnahme, ebenso als Nachbetreuung
einer Heimunterbringung usw.
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Methodik: |
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Die Verfügbarkeit verschiedener Methoden
hängt letztlich davon ab, was der Anbieter vorhalten kann, u.a.:
Soziale Einzelfallarbeit
Soziale Gruppenarbeit
und soz. Trainingsgruppen;
Eltern- und Familienarbeit,
Elterntrainings;
Freizeit-
und erlebnispädagogische Maßnahmen
heilpädagogische,
psychologische und/ oder therapeutische Hilfen
Netzwerkarbeit
(Vernetzung förderlicher oder hilfreicher Beziehungen im sozialen
Umfeld/ Raum) u.v.m.
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Umfang der Betreuung: |
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Die Betreuung soll bedarfsgerecht sein,
d.h. die Zielerreichung der in einem Hilfeplan festzulegenden Hilfeziele
soll damit fachlich plausibilisierbar sein (d.h. aus den Zielen
und den dafür geeignet erscheinenden Methoden ableitbar). Besteht
die Hilfe aus verschiedenen Bausteinen, werden alle einzeln in Umfang
und Ziel definiert. |
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Verlauf der Betreuung: |
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Vorbereitungsphase /Clearingphase
(Zielfindung, Kontraktverhandlung)
Interventionszyklus
(Intervention- Evaluation-Zielanpassung- Intervention.......)
Stabilisierungsphase
(vermehrte Eigensteuerung, oder erzieherische Steuerung)
Ablösung bzw. Übergang in andere Hilfen
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Wie bekommt man diese Hilfe? |
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Vom Verfahren hier gilt alles, was unter den Punkten [Aufnahme] im 2.
Unterpunkt: "wie kommt es zu einer Aufnahme?" und [wo gibts
Hilfe?] ausgeführt wurde. Anspruchsberechtigte Interessenten
(Sorgeberechtigte!) sollten sich frühestmöglich mit dem zuständigen Amt
für Jugend und Familie (Jugendamt) in Verbindung setzen. Je früher,
desto besser! |
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