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flexible (ambulante) Hilfen

 

 


 

Das Jugendhaus Don Bosco bietet verschiedenartige und untereinander kombinierbare ambulante Hilfen an.
Einen Katalog  der momentan verfügbaren Leistungen und Preise können Sie
hierKatalog ambulanter Leistungeneinsehen:
Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage  ist gewöhnlich §27 SGB VIII. Der Begriff "flexibel" ist etwas irreführend, weil alle Hilfeformen dem Primat der flexiblen Bedarfsorientierung gehorchen sollen, d.h. auch stationäre Maßnahmen sollen und können  flexibel sein (verschiedene Gruppen- und Betreuungs- sowie Wohnformen, diverse Verweilzeiten, Rückführung oder Verselbständigung, Integration verschiedener Behandlungs- und Therapieformen......)
Zum anderen ist ein Hilfesetting, nur weil es sich "flexible Hilfe"nennt, noch lange nicht "flexibel". Meist wird der Begriff als Synonym für ambulante Hilfen verwendet, dem Sinn nach werden damit oft einfach "billige Hilfen" gemeint. Häufig wird auch proklamiert, diese Hilfen seien "entspezialisiert", um sich gegen die Vorwürfe defizitärer Fachlichkeit zu immunisieren.
Vernünftigerweise sollte man mindestens von folgenden Qualitätsmerkmalen ausgehen, wenn man eine wirkliche (i.S. von) wirksame Hilfe erwartet:

 

 

 

 

eine ambulante Hilfe wird passgenau in Umfang, Methodik und Variabilität auf einen vorher festgelegten Bedarf hin konstruiert und entwickelt, weil eine andere geeignete Hilfe nicht verfügbar oder anwendbar ist;

 

 

 

 

 die Hilfe kann auf  einen einzelnen, aber auch die Familie oder ein anderes soziales Bezugssystem zugeschnitten werden;

 

 

 

 

Kinder /Jugendlicher  verbleiben in ihrem sozialen Umfeld, das soweit möglich in die Hilfe "vernetzt" werden soll;

 

 

 

 

es können im Verlauf der Hilfe anhand diagnostischer Standards diverse Einzel- Gruppen- oder Familienmethoden von multiporfessionellen Teams zielgerichtet erbracht, dokumentiert und evaluiert werden;

 

 

 

 

die Hilfe ist pragmatisch konzipiert: z.B. auch als ambulante Clearingmaßnahme, oder als Überbrückung der Wartezeit vor einer stationären Aufnahme, ebenso als Nachbetreuung einer Heimunterbringung usw.

 

 

 

 

 Methodik: 

 

 

 

 

Die Verfügbarkeit verschiedener Methoden hängt letztlich davon ab, was der Anbieter vorhalten kann, u.a.:
Soziale Einzelfallarbeit
Soziale Gruppenarbeit und soz. Trainingsgruppen;
 Eltern- und Familienarbeit, Elterntrainings;
Freizeit- und erlebnispädagogische Maßnahmen
  heilpädagogische, psychologische und/ oder therapeutische Hilfen
Netzwerkarbeit (Vernetzung förderlicher oder hilfreicher Beziehungen im sozialen Umfeld/ Raum)  u.v.m.

 

 

 

 

Umfang der Betreuung:

 

 

 

 

Die Betreuung  soll bedarfsgerecht sein, d.h. die Zielerreichung der in einem Hilfeplan festzulegenden Hilfeziele soll damit fachlich plausibilisierbar sein (d.h. aus den  Zielen und den dafür geeignet erscheinenden Methoden ableitbar). Besteht die Hilfe aus verschiedenen Bausteinen, werden alle einzeln in Umfang und Ziel definiert.

 

 

 

 

Verlauf der Betreuung:

 

 

 

 

Vorbereitungsphase /Clearingphase (Zielfindung, Kontraktverhandlung)
Interventionszyklus (Intervention- Evaluation-Zielanpassung- Intervention.......)
Stabilisierungsphase (vermehrte Eigensteuerung, oder erzieherische Steuerung)
Ablösung bzw. Übergang in andere Hilfen

 

 

 

 

Wie bekommt man diese Hilfe?

 

 

 

 

Vom Verfahren hier gilt alles, was unter den Punkten [Aufnahme] im 2. Unterpunkt: "wie kommt es zu einer Aufnahme?" und [wo gibts Hilfe?] ausgeführt wurde. Anspruchsberechtigte Interessenten (Sorgeberechtigte!) sollten sich  frühestmöglich mit dem zuständigen Amt für Jugend und Familie (Jugendamt) in Verbindung setzen. Je früher, desto besser!

 

 

 

 

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