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flexible (ambulante) Hilfen

 

 


 

Das Jugendhaus Don Bosco bietet verschiedenartige und untereinander kombinierbare ambulante Hilfen an.

Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage  ist gewöhnlich §27 SGB VIII. Der Begriff "flexibel" ist etwas irreführend, weil alle Hilfeformen dem Primat der flexiblen Bedarfsorientierung gehorchen sollen, d.h. auch stationäre Maßnahmen sollen und können  flexibel sein (verschiedene Gruppen- und Betreuungs- sowie Wohnformen, diverse Verweilzeiten, Rückführung oder Verselbständigung, Integration verschiedener Behandlungs- und Therapieformen......). 

Meist wird der Begriff als Synonym für ambulante Hilfen verwendet. Häufig  gehorcht man in der Zuweisung und Eignungsfeststellung einer Hilfe dem Primat: "ambulant vor stationär", ein Vorrang, den das SGB VIII eigentlich nicht kennt, weil der Hilfeanspüruch  immer auf die geignete Hilfe abstellt. Häufig wird proklamiert, diese Hilfen seien "entspezialisiert" oder "ressourcenorientiert", um sich gegen die Vorwürfe defizitärer Fachlichkeit zu immunisieren. Dabei kennt das SGB VIII dieses Primat nicht, sondern spricht vom Maßstab der "geeigneten Hilfe zur rechten Zeit" (Notwendigkeit und Eignung)
Vernünftigerweise sollte man mindestens von folgenden Qualitätsmerkmalen ausgehen, wenn man eine wirkliche (i.S. von) wirksame Hilfe erwartet:

 

 

 

 

eine ambulante Hilfe wird passgenau in Umfang, Methodik und Variabilität auf einen vorher festgelegten Bedarf hin konstruiert und entwickelt, weil eine andere geeignete Hilfe nicht verfügbar oder anwendbar ist. Dabei darf auf eine fundierte Eingangsdiagnostik nicht verzichtet werden um ernsthafte und schwierwiegende Problematiken rechtzeitig zu erkennen;

 

 

 

 

 die Hilfe kann auf  einen einzelnen, aber auch die Familie oder ein anderes soziales Bezugssystem zugeschnitten werden;

 

 

 

 

Kinder /Jugendlicher  verbleiben in ihrem sozialen Umfeld, das soweit möglich in die Hilfe "vernetzt" werden soll;

 

 

 

 

es können im Verlauf der Hilfe anhand diagnostischer Standards diverse Einzel- Gruppen- oder Familienmethoden von multiporfessionellen Teams zielgerichtet erbracht, dokumentiert und evaluiert werden;

 

 

 

 

die Hilfe ist pragmatisch konzipiert: z.B. auch als ambulante Clearingmaßnahme, oder als Überbrückung der Wartezeit oder zu Anbahnung  einer stationären Maßnahme, ebenso als Nachbetreuung einer Heimunterbringung usw.

 

 

 

 

 Methodik: 

 

 

 

 

Die Verfügbarkeit und Sinnhaftigkeit verschiedener Methoden hängt letztlich davon ab, was der Anbieter vorhalten  und methodisch integriert (kein Nebeneinander vieler Helfer) anbieten kann, u.a.:
 
Soziale Einzelfallarbeit
 Diagnostische Kompetenzen und Kapazitäten
 Soziale Gruppenarbeit und soz. Trainingsgruppen;
 Eltern- und Familienarbeit, Elterntrainings;
 Freizeit- und erlebnispädagogische Maßnahmen
   Kombinationsmöglichkeiten mit heilpädagogischen, psychologischen und/ oder therapeutischen Hilfen
  Netzwerkarbeit (Vernetzung förderlicher oder hilfreicher Beziehungen im sozialen Umfeld/ Sozialraum)  u.v.m.

 

 

 

 

Umfang der Betreuung:

 

 

 

 

Die Betreuung  soll bedarfsgerecht sein, d.h. die Zielerreichung der in einem Hilfeplan festzulegenden Hilfeziele soll damit fachlich plausibilisierbar sein (d.h. aus den  Zielen und den dafür geeignet erscheinenden Methoden ableitbar). Besteht die Hilfe aus verschiedenen Bausteinen, werden alle einzeln in Umfang und Ziel definiert.

 

 

 

 

Verlauf der Betreuung:

 

 

 

 

 Vorbereitungsphase /Clearingphase (Diagnostik und Ressourcenklärung, Zielfindung, Hilfeplanung, )
 Interventionszyklus (Intervention- Evaluation-Zielanpassung- Intervention.......)
 Stabilisierungsphase (vermehrte Selbststeuerung,selbstregulation oder erzieherische Steuerung)
 Ablösung bzw. Übergang in andere Hilfen

 

 

 

 

Wie bekommt man diese Hilfe?

 

 

 

 

Vom Verfahren hier gilt alles, was unter den Punkten [Aufnahme] im 2. Unterpunkt: "wie kommt es zu einer Aufnahme?" und [wo gibts Hilfe?] ausgeführt wurde. Anspruchsberechtigte Interessenten (Sorgeberechtigte!) sollten sich  frühestmöglich mit dem zuständigen Amt für Jugend und Familie (Jugendamt) in Verbindung setzen. Je früher, desto besser!

 

 

 

 

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