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Erziehungsbeistandschaften 

 

 


 

Das Jugendhaus Don Bosco bietet Erziehungsbeistandschaften als eigenständige ambulante und flexible Hilfeform an. blue1_4.gif Rechtsgrundlage  ist gewöhnlich §30v.m. 27ff SGB VIII. Die Aufgabe eines Erziehungsbeistandes besteht darin, Problemlagen von Min- derjährigen unter Einebziehung der Familie und des sozialen Umfeldes zu bearbeiten. Sie zentriert sich auf die Unterstützung des Minderjährigen und ist in der Regel längerfristig angelegt. Die Betreuung bezieht sich insbesondere auf

 

 

 

 

die Beziehungen und das Erziehungsverhalten in der Familie

 

 

 

 

 schulische und berufliche Probleme des Kindes/Jugendlichen

 

 

 

 

auf Probleme des Kindes /Jugendlichen im Bereich seiner sozialen Beziehungen und Orientierungen (Freizeitverhalten, Freundeskreis...)
 

 

 

 

 

Methodik: 

 

 

 

 

Soziale Einzelfallarbeit
Soziale Gruppenarbeit
Eltern- und Familienarbeit
Freizeitmaßnahmen
 

 

 

 

 

Umfang der Betreuung:

 

 

 

 

Die Betreuung nimmt erfahrungsgemäß 5-10 Wochenstunden bei bedarfsgerechter Verteilung in Anspruch. In der Fortentwicklung der traditionellen Konzeptionen zur Erziehungsbeistandschaft werden selbige heute mehr und mehr als flexible Erziehungshilfen gesehen und angewandt. Das Bedeutet, daß Methodik, Umfang und Intensität der Betreuung auf den Einzelfall zugeschnitten werden müssen.

 

 

 

 

Verlauf der Betreuung:

 

 

 

 

Vorbereitungsphase /Clearingphase
Intervention
Stabilisierung
Ablösung bzw. Übergang in andere Hilfen

 

 

 

 

Wie bekommt man diese Hilfe?

 

 

 

 

Vom Verfahren hier gilt alles, was unter den Punkten [Aufnahme] im 2. Unterpunkt: "wie kommt es zu einer Aufnahme?" und [wo gibts Hilfe?] ausgeführt wurde. Anspruchsberechtigte Interessenten (Sorgeberechtigte!) sollten sich  frühestmöglich mit dem zuständigen Amt für Jugend und Familie (Jugendamt) in Verbindung setzen. Je früher, desto besser!

 

 

 

 

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