Ihr Recht auf Erziehungshilfe !

 

 

So geht´s!

Tips dazu!

 

 

 

Eltern haben heute viele Nöte und Probleme. Die Erziehung von Kindern ist kompliziert und schwierig geworden. Viele Wechselfälle des Lebens, Zeitmangel, Wohnverhältnisse, Arbeitslosigkeit, Trennungen, Schulprobleme, "falsche Freunde", Verschuldung, Alkoholismus... können einzelne oder die ganze Familie, manchmal auch mehrere Generationen aus der Bahn werfen!

Sie sollten wissen, daß Sie auf eine notwendige und geeignete Erziehungshilfe einen Rechtsanspruch ha ben. Damit Sie zu Ihrem Recht kommen, sollten sie folgendes beachten:   Stellen Sie einen Antrag beim Jugendamt.    (Bsp. siehe hier) Sie können einem/r Sozialarbeiter/in mündlich sagen, daß Sie Hilfe möchten. Es genügt auch, wenn Sie formlos an das Jugendamt schreiben, daß Sie Hilfe brauchen.

 

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Eltern haben aber auch für sich und ihre Kinder ein Recht auf Hilfe zur Erziehung, wenn das Wohl des Kindes oder Jugendlichen nicht  sichergestellt ist. (§ 27 SGB VIII).

 

Fragen Sie genau nach, was für Hilfen es gibt und was Sie bedeuten. Sehen Sie sich ruhig Einrichtungen an. Auch Kinder und Jugendliche sollten darauf bestehen, daß sie gehört werden und ihnen alles erklärt wird.

 §

 

 

In jedem Landratsamt oder Sozialbehörde gibt es Bröschüren des Bundesministeriums, die das sog. „Kinder- und Jugendhiflegesetz“ auch kurz KJHG genannt enthalten. Sie können sich solch eine Bröschüre vorab besorgen und studieren.

 

Bestehen Sie auf einem schriftlichen Ergebnis der Beratung. Sie brauchen nichts zu unterschreiben, was Ihre Wünsche nicht richtig beschreibt.
Das gilt auch für die Kinder und Jugendlichen.

 

 

 

       

 

 

 

Zusammenfassung E_recht1 Fassen wir kompakt zusammen:

 

 

 

TIP  Wenn eine Hilfe notwendig ist, nach fachlicher Erkenntnis auch geeignet und zu einer vergleichbar geeigneten Hilfe keine unvertretbaren Mehrkosten entstehen, dann muß diese Hilfe auch vom Jugendamt gewährt werden

 

 

 

TIP   die Hilfe muß gewährt werden, wenn und solange sie notwendig und geeignet ist (Altersgrenzen )!

 

 

 

TIP   Eine Befristung oder Beendigung der Hilfe unanhängig von den Erfordernissen ist nicht zulässig!

 

 

 

TIP   Der Kostenträger muß die Kosten für Dienstleistungen wie Beratung,  Erziehung, Förderung, aber auch nötige Sachleistungen  wie Unterkunft, Taschengeld, Krankenhilfe, usw. übernehmen.

 

 

 

TIP   Wenn man Erziehungshilfe beantragt, hat man zunächst  Anspruch darauf, daß jemand sich um das Problem kümmert  und zwar fachkompetent und zeitnah, sowie mit dem Antragsteller die geeignete Hilfe findet.

 

 

 

TIP   Außerdem hat man das Recht, mit auszusuchen, wer einem helfen soll.

 

 

 

TIP   Man kann aber auch jederzeit den Antrag zurückziehen.

 

 

 

TIP   Die Hilfe, die gewährt wird, bekommt man in Form eines  Leistungsbescheides mitgeteilt. Gegen diesen kann man innerhalb  von vier Wochen Widerspruch einlegen

 

 

 

TIP   Die Hilfe ist aber keine Einbahnstrasse. Dem Recht auf eine Hilfe steht die Pflicht gegenüber, nach bester Möglichkeit am Gelingen der Hilfe mitzuwirken!  

 

 

 

TIP   Je nach Einkommen und Hilfeart ist eine Kostenbeteiligung  ( siehe § 90ff SGB VIII) zu leisten!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

TIPAdressen Jugendämter
TIP staatliche Hilfen für Familien
Download:
TIPBroschüre Kinder- und Jugendhilfegesetz

ELTERNPROSPEKT JUGENDHAUS DON BOSCO

 TIP Beratungsführer Broschüre (.pdf)
TIP Schutzauftrag /Wächteramt
hier der ultimative Test für Jugendamtsmuffel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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