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Brauchen Sie Hilfe ? |
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So geht´s! |
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Tips dazu! |
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Zunächst ist es unbedingt notwendig, daß Sie schnell den
Weg zu Ihrem Jugendamt (Landratsamt) finden. Das sogenannte
"Jugendamt" ist heute ein moderne Dienstleistungsbehörde,
die sich auf Sie einstellt und Ihnen helfen möchte. Sollten
Sie dennoch Hemmungen haben, suchen Sie sich eine
Begleitung, einen „Türöffner“. Vielleicht ist Ihnen eine
Lehrerin behilflich, vielleicht eine Freundin , Bekannte
oder Nachbarin . |
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Ein sogenannter Hilfeplan ist das Herzstück der Erziehungshilfe. Mit ihm soll sichergestellt werden, dass die beste Hilfe gefunden wird und Eltern, Jugendliche und (je nach Alter) Kinder mit gestalten und aktiv an der Erreichung der Ziele mitwirken könnenSie sollten den Plan genau verstehen und wirklich hilfreich finden ! |
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Man wird Sie dort umfassend beraten und über Ihre
Rechte aufklären. Ob eine Hilfe zur Erziehung nötig ist
und welches die geeignete Form ist, wird durch die
Hilfeplanung festgestellt. Dabei ist die Mitwirkung der
Eltern und der Kinder und Jugendlichen zwingend
vorgeschrieben. |
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Die im Hilfeplan aufgestellten Ziele sollten auch ihre sein! Achten sie darauf, daß ein Protokoll erstellt wird, indem auch Zeiten, Ziele und Zuständigkeiten stehen. Gesetz ist vorgesehen, daß mehrere Fachleute an der Planung beteiligt sind, damit alle Gesichtspunkte berücksichtigt werden. |
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Nachdem die Eltern und die jungen Menschen über den Ablauf der Hilfeplanung informiert worden sind, wird gemeinsam besprochen, welche Probleme und welche Stärken es gibt und welche Ziele mit der Hilfe erreicht werden sollen. |
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Fragen Sie nach, wer auf welcehr Grundlage die Entscheidung fällt! Möchten Sie andere Fachleute hinzuziehen, sagen sie dies! |
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Kostengesichtspunkte dürfen nicht die richtige und notwendige Hilfeform verhindern. Unterschreiben Sie nicht, wenn Sie nicht alles verstanden haben oder mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind. |
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Danach wird die geeignete Hilfeform ausgesucht. Auch hierbei haben die Eltern das Recht, mit zu entscheiden. (Wunsch- und Wahlrecht) Das Ergebnis der Hilfeplanung wird protokoliert und von allen unterzeichnet. |
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Wird ihr Hilfewunsch oder ihr Anliegen abgelehnt erbitten Sie einen schriftlichen Bescheid, gegen den Sie Rechtsmittel einlegen können, falls keine andere Einigungsmöglichkeit besteht. |
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Das vereinbarte Ergebnis ist die Grundlage für die Gewährung der Hilfe durch das Jugendamt. |
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Das ist auch möglich, wenn eine Hilfe beendet oder einschneidend geändert wird, die sie weiterhin für nötig halten! |
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Wenn man mit dem Bescheid des Jugendamtes nicht einverstanden ist, kann man innerhalb von vier Wochen Einspruch einlegen. |
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Haben Sie Zweifel, stellen Sie ihr Anliegen schriftlich dar! Ein formloser Antrag (Ihre Daten, Alter des Kindes), in dem Sie schreiben, daß sie Probleme mit ihrem Kind /Jugendlichen haben und eine Hilfe benötigen, genügt zunächst. |
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eine
Broschüre zum Thema |
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